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   BGH, 17.10.2001 - XII ZB 178/00   

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https://dejure.org/2001,5429
BGH, 17.10.2001 - XII ZB 178/00 (https://dejure.org/2001,5429)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2001 - XII ZB 178/00 (https://dejure.org/2001,5429)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - XII ZB 178/00 (https://dejure.org/2001,5429)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich - Ehezeit - Rentenanwartschaft - Architektenversorgung - Unterbewertung der Anrechte - Barwerteverordnung - Barwertvergleich

  • Judicialis

    VAHRG § 1 Abs. 3; ; BGB § 1587 b Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 1 Abs. 3; BGB § 1587 Abs. 2
    Bewertung einer Versorgungsanwartschaft in der Bayerischen Architektenversorgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZB 121/99

    Bewertung nicht voll dynamischer Anrechte im Versorgungsausgleich; Bewertung

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - XII ZB 178/00
    a) Der erkennende Senat hat mit Beschluß vom 5. September 2001 entschieden, daß die Gerichte bei der Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften grundsätzlich auch weiterhin an die Barwertverordnung und deren Tabellen gebunden sind; auf "Ersatztabellen" kann nicht zurückgegriffen werden (Senatsbeschluß vom 5. September 2001 - XII ZB 121/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80

    Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - XII ZB 178/00
    Die - wirksam auf den Ausgleich nach § 1 Abs. 3 VAHRG beschränkte (st.Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 92, 5, 10 f.) - weitere Beschwerde der Ehefrau hat keinen Erfolg.
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88

    Ermittlung des Werts von Anwartschaften aus dem Versorgungswert der

    Auszug aus BGH, 17.10.2001 - XII ZB 178/00
    Eine Anpassung, die aus der Verteilung solcher Überschüsse entsteht, läßt sich nicht mit der Volldynamik des gesetzlichen Rentenversicherungssystems gleichsetzen, in dem das Beitragsaufkommen aller Versicherten zuzüglich des Bundeszuschusses die jeweilige allgemeine Bemessungsgrundlage bestimmt, und somit schon jede allgemeine Lohnerhöhung zu entsprechenden Wertsteigerungen der bestehenden Rentenanwartschaften führt (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 115/88 - BGHR BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 4 c, Architektenversorgung 1 = FamRZ 1991, 310).
  • OLG Celle, 16.12.2005 - 10 UF 215/05

    Ausgleich der Anwartschaften des Ehemannes bei der Architektenversorgung;

    Eine Anpassung, die aus der Verteilung solcher Überschüsse entsteht, lässt sich nicht mit der Volldynamik des gesetzlichen Rentenversicherungssystems gleichsetzen, in dem das Beitragsaufkommen aller Versicherten zuzüglich des Bundeszuschusses die jeweilige allgemeine Bemessungsgrundlage bestimmt (vgl. BGH NJW-RR 2002, 289; BGH Beschluss vom 6. Juli 2005 - XII ZB 101/01 ).
  • BGH, 06.07.2005 - XII ZB 101/01

    Übertragung von Rentenanwartschaften im Wege des Splittings; Dynamisierung der

    Die vom Oberlandesgericht vorgenommene - und von der Beschwerdeführerin nicht angegriffene - Bewertung der Versorgungsanwartschaften des Antragstellers bei der Bayerischen Architektenversorgung als in der Anwartschaftsphase statisch und in der Leistungsphase dynamisch, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluß vom 17. Oktober 2001 - XII ZB 178/00 - NJW-RR 2002, 289).
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